Abfallwirtschaft
Abfallwirtschaftskonzepte mit betrieblicher Bodenhaftung.
Erstellung und Fortschreibung rechtssicherer Abfallwirtschaftskonzepte (AWK) gemäß den harten Vorgaben des Abfallwirtschaftsgesetzes.
Ein gesetzlich gefordertes Abfallwirtschaftskonzept darf kein lebloser Ordner im Regal sein, der nur für die Behörde existiert. Ein praxistaugliches AWK bildet die realen Stoffströme Ihres Unternehmens präzise ab. Es listet alle Abfallarten nach dem aktuellen Abfallverzeichnis auf, dokumentiert die internen Logistikwege und definiert konkrete Maßnahmen zur Abfallvermeidung und -verwertung.
Die Erstellung erfolgt mit profunder Lead-Auditor-Kompetenz nach ISO 14001 und der Doppel-Rolle als ehemals abfallrechtlicher Geschäftsführer (AWV Neunkirchen, IPPC-/Seveso-Anlagen). Bestehende Entsorgungsverträge werden gesichtet und Logistikabläufe an den Sammelinseln optimiert. Das Ergebnis ist ein vollkommen rechtssicheres Dokument, das behördlichen Überprüfungen standhält und im Betrieb als echtes Werkzeug zur Kostenoptimierung genutzt wird.
Häufige Fragen
Ab welcher Betriebsgröße ist ein AWK gesetzlich vorgeschrieben?
In Österreich ist jedes Unternehmen mit mehr als 20 Arbeitnehmern gesetzlich verpflichtet, ein schriftliches Abfallwirtschaftskonzept zu erstellen und bei wesentlichen Änderungen zu aktualisieren.
Wie oft muss ein AWK aktualisiert werden?
Spätestens alle 5 Jahre — sowie bei jeder wesentlichen Änderung der Stoffströme, der Anlagen oder der Betriebsorganisation. Die Aktualisierung folgt den ÖWAV-Richtlinien und muss bei der Behörde nachweisbar sein.
Abfallwirtschaftskonzept rechtssicher erstellen?
Sichern Sie Ihren Betrieb durch ein gesetzeskonformes und logistisch durchdachtes AWK ab.