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Abfallwirtschaft

AWG- und GewO-Anforderungen pragmatisch erfüllen.

Rechtssichere Begleitung bei abfallrechtlichen und gewerberechtlichen Auflagen für Industrieanlagen und Betriebsstätten.

Die regulatorischen Vorgaben aus dem Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) und der Gewerbeordnung (GewO) stellen Industriebetriebe vor komplexe administrative Aufgaben. Das Mandat bietet verlässliche Unterstützung an dieser kritischen Schnittstelle zur Behörde. Es sichert die lückenlose Einhaltung von Aufzeichnungspflichten, Gefahrstofflagerungs-Vorgaben und behördlichen Bescheidauflagen ab.

Ob es um die Vorbereitung auf Betriebsanlagen-Überprüfungen nach § 82a GewO geht, um die abfallrechtliche Einstufung komplexer Stoffströme oder um die interimistische Übernahme der Funktion des Abfallwirtschaftsbeauftragten — die Betreuung erfolgt rechtssicher und durchsetzungsstark, ohne den Fokus auf die wirtschaftliche Realität des Betriebs zu verlieren.

Häufige Fragen

Was beinhaltet eine Überprüfung nach § 82a GewO?

Eine systematische Eigenüberprüfung der Betriebsanlage, bei der abgeprüft wird, ob alle Auflagen des Genehmigungsbescheids lückenlos eingehalten und dokumentiert sind.

Übernehmen Sie auch die Rolle des Abfallwirtschaftsbeauftragten?

In begrenztem Rahmen, vorzugsweise interim und auf Mandats-Basis. Für eine dauerhafte interne Besetzung qualifizieren wir gerne eine Person aus Ihrem Team und übergeben strukturiert.

Rechtliche Auflagen im Werk absichern?

Nutzen Sie die fundierte regulatorische Kompetenz zur lückenlosen Absicherung Ihrer Betriebsstätte.